WIE und WANN bekomme ich einen Kostenzuschuss
für klinisch-psychologische Behandlung?
- Die Klinische Psychologin ist in der Liste des Gesundheitsministeriums in Österreich eingetragen
- Zwischen der 1. und 2. Behandlung findet eine ärztliche Untersuchung statt, die eine Behandlung stützt bzw. organische Ursachen ausschließt
- Es liegt eine klinisch-psychologische Diagnose vor
- Die Honorarnote enthält die erforderlichen Informationen
- Der Patient reicht die Honorarnoten bei der Sozialversicherung ein
WIE VIELE klinisch-psychologische Behandlungen werden bezuschusst?
- Die ersten 10 Behandlungen werden von den Versicherungen direkt bezuschusst
- Nach der 10.Behandlung stellt die klinische Psychologin bei Bedarf mit dem Patienten einen Antrag auf Fortsetzung der klinisch-psychologischen Behandlung bei der zuständigen Versicherung
- Informationen zum Umfang und Höhe der Zuschüsse unter: https://www.boep.or.at/download/65f1f8363c15c847dc000027/Wege_zum_Kostenzuschuss-1.pdf
Näheres
Klinisch-psychologische Behandlung als Kassenleistung fixiert
Es ist ein Meilenstein für die Psychologie und die Menschen in Österreich! Auch im Bundesrat wurde nun die Gleichstellung klinisch-psychologischer Behandlung mit der ärztlichen Hilfe fixiert. Damit geht eine langjährige Forderung des BÖP nach jahrzehntelanger Verhandlungsarbeit endlich in Erfüllung.
Weitere Informationen zum Nachlesen
Die Aufnahme der klinisch-psychologischen Behandlung als Pflichtleistung in das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) bedeutet eine Sicherstellung und Verbesserung der Versorgung der österreichischen Bevölkerung im Hinblick auf psychische Störungen und psychosomatische und organische Erkrankungen für alle Altersgruppen.
Jede zweite Person in Österreich erlebt im Laufe ihres Lebens eine psychische Erkrankung. Die Bereitschaft sich professionelle Hilfe zu holen ist zwar hoch, jedoch ist die selbstfinanzierte Behandlung für mindestens 65% der ÖsterreicherInnen nicht leistbar
Die hohe Prävalenz von psychischen Erkrankungen stellt das Gesundheitssystem vor Herausforderungen, insbesondere da Menschen mit psychischen Erkrankungen signifikant öfter ÄrztInnen verschiedener auch somatischer Fachbereiche aufsuchen (Allgemeinmedizin, OrthopädInnen, NeurologInnen, HautärztInnen).
Repräsentativ benötigen 13,6% ein stützendes Gespräch bzw. Beratung. Von allen Interventionen, die benötigt werden, wird derzeit nur ein kleiner Anteil gedeckt und ein großer Anteil nicht. So gibt es einen ungedeckten Bedarf von 8,6% an stützenden Gesprächen bzw. Beratung. Demgegenüber erwarten sich 18,7%, dass ein solches Angebot sicherlich oder wahrscheinlich hilfreich sei.
Vorteile der klinisch-psychologischen Behandlung
Die Wirksamkeit psychologischer Behandlung ist unbestritten. Klinisch-psychologische Behandlung zeichnet sich durch einen Aufbau und Anschluss an die klinisch-psychologische Diagnostik und eine effiziente, störungs- und personenspezifische Behandlung und Vorgangsweise aus und bedingt daher:
- einen indizierten Einsatz,
- abschätzbare Behandlungszeiten
- eine kurze Behandlungsdauer und
- die Möglichkeit der Verlaufskontrolle der Behandlung durch klinisch- psychologische behandlungsbegleitende Diagnostik.
- hohe Kosteneffizienz aufgrund ihrer Ziel- und Lösungsorientiertheit
- Reduzierung der Krankenstandstage und raschere Rückkehr der Patientinnen und Patienten in den Arbeitsprozess
- Senkung der Pflegekosten
- Raschere adäquate Behandlung und Versorgung von Patientinnen und Patienten mit psychischen Störungen und psychosomatischen und somatischen Erkrankungen
- Unterstützung und Entlastung des bestehenden Versorgungssystems durch ihren multidisziplinären Ansatz, der in der stationären Versorgung bereits erfolgreich realisiert wird.
Gleichstellung Klinisch-psychologischer Behandlung
mit Psychotherapie und ärztlicher Hilfe
Wien (OTS) - Es ist ein historischer Meilenstein für den Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) und die Psychologie in Österreich. Im Ministerrat wurde der bahnbrechende Beschluss der Gleichstellung Psychologischer Therapie (klinisch-psychologischer Behandlung) mit der Psychotherapie gefasst. Damit geht eine langjährige Forderung des BÖP nach jahrzehntelanger Verhandlungsarbeit endlich in Erfüllung.
Dieser zukunftsweisende Beschluss bedeutet, dass tausende hochqualifizierte Klinische PsychologInnen, die bisher nicht vollständig im System der Sozialversicherungen verankert waren, nun der Psychotherapie und ärztlichen Hilfe gleichgestellt werden. Diese wichtige Wegmarke ermöglicht es der Sozialversicherung, rasch ein Paket zur psychosozialen Gesamtversorgung zu schnüren.
Großer Schritt in Richtung bedarfsgerechter psychosozialer Versorgung
Mit dieser Entscheidung werden die Barrieren für den Zugang zu qualifizierter psychologischer Unterstützung verringert, und eine breitere Palette an Behandlungsmöglichkeiten geöffnet. Es ist ein großer Schritt in Richtung einer umfassenderen, bedarfsgerechten psychosozialen Versorgung und erkennt zudem psychische Gesundheit als hohes Gut an.
Der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen begrüßt ausdrücklich, dass die EntscheidungsträgerInnen diesen wegweisenden Vorstoß gewagt haben. Die Gleichstellung ermöglicht eine verbesserte Versorgung aller Betroffener, die psychotherapeutische oder psychologische Hilfe benötigen.
„Wir begrüßen es sehr, dass unsere jahrzehntelange Arbeit und der unermüdliche Einsatz für die Gleichstellung der Psychologischen Therapie (klinisch-psychologische Behandlung) endlich Früchte tragen.“ betont BÖP-Präsidentin a.o. Univ.-Prof.in Dr.in Beate Wimmer-Puchinger. „Diese Errungenschaft ist das Ergebnis gemeinsamer Bemühungen und des Engagements vieler Beteiligter im Gesundheitswesen und darüber hinaus. Es eröffnet uns zudem endlich die Möglichkeit, vor allem jene Menschen zu unterstützen, die die Hilfe am meisten benötigen und sich das bisher nicht leisten konnten.“
Neue Ära der Gleichstellung in der Psychologie
Der BÖP arbeitet weiterhin aktiv daran, die Qualität und den Zugang zu psychologischer Unterstützung zu fördern und das Bewusstsein für die Bedeutung psychischer Gesundheit in der Gesellschaft zu stärken.
Rückfragen & Kontakt:
Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP)
Christina Rieger, BA, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 0670/35 41 296, [email protected]