Rahmenbedin­gungen und Honorar


Verschwiegenheit

Als Klinische Psychologin unterliege ich der Verschwiegenheit; d.h. niemand erfährt, dass Sie bei mir in klinisch-psychologischer Behandlung  sind und selbstverständlich auch nichts von dem, was Sie mir anvertrauen.

Honorar

Mein Honorar beträgt

  • pro Einheit (50 min) € 120,-
  • für eineinhalb Einheiten (75 min) € 180,-
  • für eine Doppeleinheit (100 min) € 240,-

Kennenlerngespräch

Für das Erstgespräch nehme ich mir ausreichend Zeit (60 min.) ich berate Sie eingehend, kläre mit Ihnen Ihre Anliegen und Wünsche und unterstütze Sie in der Zielformulierung sodass sie eine Idee von einer wünschenswerten Veränderung erlernen. 


Telefonate


Kürzere telefonische Erstgespräche sind kostenfrei. Kurze Telefonate zwischen den Therapiestunden sind Teil meiner Begleitung und daher in meinem Honorar enthalten; Telefonate, die länger als 5 Minuten dauern stelle ich anteilsmäßig in Rechnung.

Refundierung durch Ihre Krankenkasse

Mit einer ärztlichen Bestätigung können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Teilrefundierung der Therapiekosten beantragen. Die ÖGK refundiert derzeit € 33,70, die BVA € 46,60 und die SVS € 45,- pro Einheit
Einige Zusatzversicherung übernehmen – je nach Vertrag – 80% bis zu 100% Restbetrags.

Finanzierung nach Unfällen oder Verbrechen

Ist eine Psychotherapie aufgrund eines Unfalls notwendig, bei dem Sie durch jemanden anderen zu Schaden gekommen sind, so übernimmt oftmals die gegnerische Versicherung die Therapiekosten bzw. refundiert diese zur Gänze bzw. in einem bestimmten Umfang.